ca. 15.15h
3 Teilnehmer im Foyer
Nachteil: Unbefristere Verträge und alle die bis vor 5 Jahren ein gestellt wurden haben min. 33 Std Verträge
Jetzt: verwirrende Situation, weil Schulsozialarbeiter bei verschieden Arbeitgebern angestellt sind und zu verschiedensten Stundenzeiten und Bedingungen (auch teilweise ohne Arbeitsplatzbeschreibung)
Was sollte verändert werden, damit Standarts festgelegte werden können.
Welche Ansprüche können wir stellen (Telefon, Internet)? Rechtsgrundlagen?
Sie hat keine Arbeitsplatzbeschreibung bekommen und hat jedoch bestimmte angaben was sie "nicht" tun soll, wie Elterarbeit etc.
Die Teilnehmerin ist sehr unzufrieden mit ihrer lage und würde am liebsten ihrer Stelle wechseln.
Die Teilnehmerin versucht ihrer jetztige Situation zu beschreiben, will jedoch nicht den Namen der Schule nennen, da sie die einzige Schulsozialarbeiterin dort ist.
Inwieweit kann der Arbeitsgeber in unsern Arbeistauftrag reinreden? Wie kann man seine ausgearbeiteten Ideen etablieren? Wie kann man seine Interessen vertreten, ohne Angst haben zu müssen seinen Job zu verlieren?
Behörde richtet sich oftmals nach der Schulleitung, inwieweit SchulsozialarbeiterInnen kompetent sind (z.B. Probezeit).
Bildungsbehörde bemerkt nach und nach, dass man Schulsozialarbeit von dem lehrenden Unterricht trennen muss.
Schulleitung darf einen Rahmen vorgeben muss sich aber nach der Bildungsbehörde richten, die auch besagt, dass SchulsozialarbeiterInnen sich nicht mit dem lehrenden Unterricht beschäftigen sollen.
Die Grundschulen haben genaue Angaben wie die Schulsozialarbeit sein soll.
Immer noch keine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung vorhanden, die letzte wurde zurückbezogen, weil es als Hilfspersonal beschrieben wurde.
Austausch der Sozialarbeiter wäre in dem Fall ein vorschlag um Veränderung zu schaffen, da es Stadtteil von Stadtteil sich unterscheiden kann.
Solange es nichts konkretes als Vorlage gibt ist es einerseits eine Chance was Neues auszuarbeitern, anderseits problematisch es umzusetzen. Man braucht Unterstüzung seine Wünsche durchzusetzten.
Es fehlt jedoch an Unterstützung, da man auch eine Fachberatung dafür benötigt.
In vielen Schulen gibt es noch Abgrenzungsschierigkeiten, wer welche Aufgaben hat. Schulsozialarbeiter werden in manchen Fällen von den Schule von ihren Aufgaben verdrängt, weil die Schule Angst hat Bereiche anzugeben (Elterngespräche).
Für viele LehrerInnen ist Soziale Arbeit an Schulen neu und sie haben Bedenken, das zu unterstützen.
Wenn man bei der Behörde angestellt hat man als Schulsozialarbeiter, jederzeit die Option wenn in der jetztigen Schule die Zusammenarbeit nicht klappt zu einer anderen Schule zu wechseln.
Der Teilnehmer würde empfehlen vor Arbeitsbeginn die Stellenbeschreiben vorher anzusprechen. Jedoch ist es vom Vorteil erst den Job zu bekommen.
Be Vertragsproblemen sollte man sich sofort an den Personalrat wenden, der kann in der Regel auch viel richtig stellen.
Was kann man sich erlauben am Arbeitsplatz und was nicht? Welche Bedingungen darf man stellen?
Momentan wird geprüft, ob die Befristung überhaupt notwendig ist?
Durch die Diskussion wird deutlich, dass es ein sehr sensibles Thema ist.
Eine weitere Frage/ Problematik sind die Finanzen, ob in der Form wie werden Schulsozialarbeiter bezahlt oder in der materiellen Form.
In der Grundschule gibt es einen festelegten ETA.
Thematik: Das Problem ist immernoch vorhanden, dass SchulsozialarbeiterInnen als Vertretungskräfte eingesetzt werden.
Fazit:
Die SchulsozialarbeiterInnen sollten sich zusammensetzten und gemeinsam Forderungen ausarbeiten (Arbeitsplatzbeschreibung, Vertragsarten etc.)
Ende: 15.50h
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